Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 08. April 2025
§1 Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Freilichtbühne Bökendorf e. V. (im Folgenden: Freilichtbühne) als Veranstalterin und den Zuschauenden; die Regelungen unter §§ 7-11 gelten auch für Veranstaltungen Dritter auf der Freilichtbühne. Soweit diese AGB keine Regelungen enthalten, gelten die allgemeinen Regeln. Etwaigen abweichenden Bedingungen der Zuschauenden wird widersprochen.
§2 Preise und Zahlung
Maßgeblich sind die im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Preisermäßigungen werden nur gegen Nachweis ihrer Voraussetzungen vor Ausgabe der Karten gewährt; maßgeblich ist das Vorliegen der Voraussetzungen am Vorstellungstag. Wird der Nachweis nicht entsprechend erbracht, gilt der nicht ermäßigte Preis. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen ist ausgeschlossen. Sofern nichts anderes geregelt ist, ist der Eintrittspreis bei Ausgabe der jeweiligen Eintrittskarte fällig. Die Zahlung hat an der Tageskasse in bar oder mit Karte zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§3 Eintrittskarten
Allein Eintrittskarten berechtigen zum Besuch einer Vorstellung; in Gutscheinen und Freikarten verbriefte Rechte werden bei der Ausgabe von Eintrittskarten berücksichtigt. Eintrittskarten bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der Freilichtbühne. Vorbestellte Karten sind spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abzuholen; anderenfalls ist die Freilichtbühne berechtigt, aber nicht verpflichtet, sie anderweitig zu vergeben. Sollten vorbestellte und nicht abgeholte Karten nicht im freien Verkauf wieder verkauft werden, kann die Freilichtbühne von den Zuschauenden die Bezahlung der bestellten Karten verlangen. Die Freilichtbühne behält sich vor, die vorbestellten oder vorverkauften Karten anderen Plätzen gleicher Kategorie zuzuordnen. Ein Umtausch ausgegebener Eintrittskarten ist vorbehaltlich der Regelung unter §5 ausgeschlossen. Ersatzkarten werden nicht ausgestellt, sofern nicht die Freilichtbühne den Verlust zu vertreten hat; dies gilt auch im Falle eines unverschuldeten Verlustes.
§4 Gruppenvorbestellungen
Gruppenvorbestellungen müssen 42 Tage (6 Wochen) vor Veranstaltungsbeginn schriftlich an kasse@flbboe.de oder telefonisch während der Geschäftszeiten (05276/8043) bestätigt werden. Anderenfalls storniert die Freilichtbühne die Bestellung. Einzelkarten max. 5% können aus Kulanz beim Ticketerwerb zurückgegeben werden. Alle verbliebenen Karten müssen abgenommen werden. Sollten bestätigte Gruppenvorbestellungen nicht abgeholt werden, kann die Freilichtbühne die Bezahlung der bestellten Karten verlangen. Eine Rückerstattung von bereits erworbenen Karten ist ausgeschlossen.
§5 Ausfall und Abbruch von Vorstellungen
Wird eine Vorstellung abgesagt oder innerhalb ihrer ersten Hälfte abgebrochen, behält die Eintrittskarte vom Ausfall- oder Abbruchtag ihre wertmäßige Gültigkeit für eine andere Aufführung derselben Produktion in derselben Spielzeit. Eine Platzreservierung ist erforderlich. Sofern keine weitere Veranstaltung in der Saison angeboten wird oder keine Restkapazitäten vorhanden sind, erlischt der Anspruch aus dem Vorstellungsausfall und -abbruch. Weitergehende Ansprüche der Zuschauenden auf Grund des Ausfalls/Abbruchs sind ausgeschlossen.
§6 Vorankündigungen, Besetzungen und Veranstaltungszeiten
Sofern nicht ausnahmsweise und ausdrücklich eine bestimmte Rollenbesetzung wesentlicher Vertragsbestandteil geworden ist, besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Besetzung. Die Freilichtbühne ist berechtigt, Vorstellungszeiten in zumutbarem Umfang zu ändern, ohne dass den Zuschauenden hieraus Rechte, insbesondere Erstattungs- und Minderungsrechte, erwachsen. Dies gilt auch für andere Angaben, z. B. auf Plakaten und in Publikationen; Änderungen bleiben vorbehalten.
§7 Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkung
Mit Ausnahme der Haftung für wesentliche Vertragspflichten, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund einer von der Freilichtbühne zu vertretenden Pflichtverletzung ist die Haftung der Freilichtbühne ausgeschlossen. Für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet die Freilichtbühne nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Soweit die Haftung der Freilichtbühne ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt der Ausschluss bzw. die Beschränkung auch zugunsten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Freilichtbühne.
§8 Aufzeichnungen
Bild- und Tonaufzeichnungen während der Aufführungen sind den Zuschauenden nicht gestattet. Zuwiderhandlungen berechtigen die Freilichtbühne, den/die jeweiligen Dateiträger vorübergehend zu beschlagnahmen. Der/die Datenträger wird/werden zurückgegeben, wenn die Aufnahmen auf Kosten der jeweiligen Person gelöscht wurden. Die Freilichtbühne hält evtl. Veranstaltungen bzw. Teile einer Veranstaltung in Bild- und/oder Videoaufnahmen fest. Diese werden auf der Homepage der Freilichtbühne sowie den Social-Media-Kanälen oder in Printmedien veröffentlicht. Mit Betreten des Veranstaltungsortes willigen Sie ein, dass die Freilichtbühne diese Aufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen verwenden darf. Ein Vergütungs- oder Ausgleichsanspruch der Zuschauenden ist ausgeschlossen.
§9 Hausordnung / Hausrecht
Soweit eine Hausordnung bekannt gemacht ist, gelten die darin aufgestellten Regeln. Unabhängig davon haben sich die Zuschauenden so zu verhalten, dass andere Zuschauende und die Veranstaltung nicht unangemessen gestört oder belästigt werden. Insbesondere sind das Rauchen sowie jedwede Nutzung von Mobiltelefonen und Aufzeichnungsgeräten untersagt. Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet. Aufforderungen des von der Freilichtbühne eingesetzten Teams ist umgehend Folge zu leisten; Uneinigkeit über die Rechtmäßigkeit entsprechender Maßnahmen berührt die Pflicht zu Folgeleistung nicht. Das Hausrecht umfasst insbesondere das Recht, Zuschauende des Geländes zu verweisen.
§10 Datenschutz
Die Freilichtbühne ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten zu bearbeiten und zu speichern bzw. bearbeiten und speichern zu lassen. Eine Weitergabe zu Zwecken außerhalb der Geschäftsverbindung findet nicht statt.
§11 Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die inhaltlich der unwirksamen weitestmöglich nahekommt.
Freilichtbühne Bökendorf e. V.
08. April 2025